- News
- WSV FaceTime
- Verein
- Ski Nordisch
- Sektionen
- Sportanlagen
- WSV Kalender
- FIS COC
- Inselberg-Netz
Nach § 12 der Vereinssatzung in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 02.12.2004.
Jedes Vereinsmitglied hat nach § 11 der Vereinsatzung einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:
| monatliche Mitgliedsbeitrag | Ab 01.01.2007 monatlich |
|---|---|
| Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 2,00 Euro |
| Jugendliche ab 19 Jahre und Erwachsene | 3,00 Euro |
Gründe für eine Beitragsermäßigung sind dem Vorstand nachzuweisen. Die Ermäßigung gilt ab dem Fälligkeitstermin des Beitrages.
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zum 30. April jeden Jahres fällig, bei halbjährlicher Zahlung zum 30. April und 30. September jeden Jahres.
Der Mitgliedsbeitrag wird per Lastschriftverfahren eingezogen, über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
Nach Beschluss der Mitgliederversammlung oder einer Abteilung können zusätzliche Beiträge laufend oder als Einmalzahlung erhoben werden.
Die Beitragspflicht endet gem. § 9 der Vereinssatzung mit Ende des Geschäftsjahres, in dem der Austritt oder das Ende der Mitgliedschaft erfolgt.
Bei Zahlungsverzug sind Mahnungen zulässig. Sollte ein Zahlungseinzug durch Verschulden des Mitglieds nicht möglich sein, so sind entstandene Rücklastgebühren vom Mitglied zu tragen. Diese Gebühren werden beim nächsten Zahlungseinzug fällig gestellt.
Jedes Mitglied verpflichtet sich, Anschriften- und Kontoänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
Der Vorstand ist berechtigt, Änderungen dieser Beitragsordnung vorzunehmen. Die Mitgliedsbeiträge nach § 2, Abs. 1 können nur von einer Mitgliederversammlung geändert werden.
Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 10.11.2006 beschlossen und tritt am 01.01.2007 in Kraft.