Benutzerordnung

§1

In der Schanzenbaude besteht Rauchverbot. Wer rauchen möchte, kann dies vor der Eingangstür bei dem Standaschenbecher tun.

§2

Die Schlüsselübergabe erfolgt am Veranstaltungstag. Die Schlüssel sind am nächsten Werktag nach der Veranstaltung wieder abzugeben. Ausnahmeregelungen können bei Liftbetrieb erforderlich sein und sind schriftlich im Vertrag festzuhalten. Durch Verantwortliche des WSV Brotterode e.V. erfolgt vor der Schlüsselübergabe eine Einweisung in die angemieteten Räume.

§3

Der Empfang und die Rückgabe der Schlüssel werden im Mietvertrag schriftlich dokumentiert.

§4

Nach Beendigung der Veranstaltung ist durch den Mieter darauf zu achten, dass alle Fenster, Fensterriegel der Läden von innen!!! und Türen verschlossen sind, dass in allen Räumen die Lichter und alle elektrischen Anlagen ausgeschaltet sind.

§5

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für schuldhafte Beschädigung der Mieträume und des Gebäudes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden sind.

Jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zu dessen Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

Die angemieteten Räume sind in dem Zustand zu übergeben, wie sie übernommen wurden.. Dies wird durch Verantwortliche des WSV Brotterode e.V. nach der Schlüsselrückgabe kontrolliert.

Bei groben Unsauberkeiten kann ein Pauschalpreis für die Endreinigung von bis zu max. 50,00 € erhoben werden.

§6

Bei Küchenbenutzung ist folgendes zu beachten:

– die Kühlschrankeinstellung wird nicht verändert

– bei Benutzung des Herdes ist darauf zu achten, dass er bei Verlassen der Küche ausgeschaltet ist

– Geschirr, Gläser sowie alles andere Inventar nicht mitnehmen

– die Küche ist sauber zu verlassen

– leere Flaschen und Verpackungen sind wieder mitzunehmen

– Hausmüll und gelbe Säcke werden durch uns entsorgt

§7

Die Einstellung der Heizkörper in den angemieteten Räumen sollte normaler Zimmertemperatur entsprechen. Die Nutzung des Kamins ist untersagt.

§8

Laut ordnungsbehördlicher Verordnung der Stadt Brotterode vom 12.06.1996, § 15, ist ruhestörender Lärm in den festgelegten Ruhezeiten zu vermeiden. Der Verstoß gegen § 15 Abs. 1 Ordnungsbehördliche Verordnung kann gem. § 51 Abs. 1 Ordnungsbehörden-gesetz mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- € geahndet werden. Diese sind vom Mieter zu tragen.

§9

Für den Zeitraum der Vermietung übernimmt der Vermieter keine Haftung für Personen– oder Sachschäden innerhalb des gesamten Gebäudes, einschließlich angrenzenden Außenbereichs.

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Continentalcup Brotterode

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